Robin Knecht, handelnd unter dem Geschäftsnamen TitanCore24 · Stand: 18. Oktober 2026 · Fassung agb-2026-11
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für alle
Verträge über die Nutzung des Dienstes TitanCore24 zwischen
Robin Knecht, Einzelunternehmen, handelnd unter dem Geschäftsnamen
TitanCore24 (nachfolgend „Anbieter“, „wir“) und dem jeweiligen Kunden.
Der Dienst richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher.
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die
bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
Einzelne Regelungen dieser Bedingungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern
oder nur gegenüber Verbrauchern. Das ist an der jeweiligen Stelle kenntlich gemacht.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften gehen diesen Bedingungen stets vor.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform
zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung
vorbehaltlos erbringen.
Auftraggeber mit Verschwiegenheitspflicht. Unterliegen Sie einer
gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht — etwa als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt,
Steuerberaterin oder Steuerberater, Notarin oder Notar, Wirtschaftsprüferin oder
Wirtschaftsprüfer, Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Apothekerin oder
Apotheker, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut —, so gilt zwischen Ihnen und uns
zusätzlich die Vereinbarung über die Verschwiegenheit
mitwirkender Personen (§ 203 StGB) einschließlich ihrer Anlagen.
Ihre Regelungen gehen diesen Bedingungen vor. Sie gilt neben dem
Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO,
nicht statt seiner: Der Auftragsverarbeitungsvertrag erfüllt das Datenschutzrecht,
die Vereinbarung das Berufs- und Strafrecht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung des Dienstes auf unseren Seiten ist kein bindendes Angebot, sondern
eine Aufforderung an Sie, ein Angebot abzugeben.
Mit dem Absenden des Registrierungsformulars geben Sie ein Angebot auf Abschluss eines
unentgeltlichen Nutzungsvertrags über ein Kundenkonto ab. Der Vertrag kommt zustande,
sobald wir das Konto freischalten und Ihnen dies per E-Mail bestätigen.
Das Anlegen und Führen des Kontos ist kostenlos. Es entsteht keine
Zahlungspflicht, solange Sie kein Guthaben aufladen.
Ein entgeltlicher Vertrag über die Verarbeitung von Dateien kommt jeweils gesondert
zustande, wenn Sie einen Auftrag mit der Schaltfläche
„Zahlungspflichtig starten“ verbindlich starten (§ 5). Mit dem Start
wird der angezeigte Betrag von Ihrem Guthaben abgebucht.
Über den Kauf von Guthaben kommt ein Vertrag zustande, wenn Sie im Bezahlvorgang die
kostenpflichtige Bestellung bestätigen und die Zahlung ausgelöst wird.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert; diese Bedingungen können Sie jederzeit auf
dieser Seite abrufen, ausdrucken und speichern. Vertragssprache ist Deutsch.
So kommt ein Auftrag zustande. Sie wählen eine Aufgabe, laden Ihre Dateien
hoch, prüfen in der Zusammenfassung die Dateien und den Gesamtpreis, setzen die erforderlichen
Häkchen und klicken auf „Zahlungspflichtig starten“. Bis zu diesem Klick können Sie jede
Angabe in der Zusammenfassung ändern oder den Auftrag verwerfen.
Kostenloser Test ohne Konto. Auf der Seite
„Eine Datei kostenlos testen“ können Sie ohne Konto unentgeltlich
testen: drei Testdateien je Browser, höchstens drei Testläufe je Kalendertag (UTC) und
gekürzter IP-Adresse (IPv4: die ersten drei Blöcke, IPv6: die ersten 48 Bit)
sowie ein erweiterter Test je bestätigter E-Mail-Adresse; die Grenzen je Browser und je
Adresse gelten, bis seit dem letzten Test mit demselben Browser bzw. derselben Adresse
mindestens 30 Tage vergangen sind; je Datei bis 10 Seiten,
5 Medienminuten und 100 MB. Testdatei und Ergebnis werden spätestens nach
24 Stunden gelöscht. Der kostenlose Test ist unentgeltlich; Zahlungspflichten entstehen
dadurch nicht. Mit dem Start eines Tests kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die
Verarbeitung dieser einen Testdatei zustande, für den diese Bedingungen gelten. Wir können
einen Test aus Kapazitäts- oder Missbrauchsgründen ablehnen oder abbrechen; einen Anspruch auf
einen Test oder auf einen bestimmten Testumfang gibt es nicht. Unsere Haftung richtet sich
nach § 10. Für Verbraucher gilt: Ein etwaiges Widerrufsrecht beim kostenlosen Test erlischt,
sobald der Test vollständig ausgeführt ist (§ 356 Absatz 5 Nummer 1 BGB). Mit dem Kästchen
vor dem Start verlangen Sie ausdrücklich, dass wir sofort mit der Verarbeitung beginnen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Wir stellen einen Dienst bereit, mit dem Sie Dateien hochladen, eine der in der
Übersicht aufgeführten Aufgaben auswählen und die Dateien automatisiert verarbeiten lassen
können — zum Beispiel Umbenennen, technische Konvertierung in PDF/PDF-A,
Auslesen von
Rechnungsangaben, Unkenntlichmachen personenbezogener Daten, Sortieren und Prüfen von
Tabellen.
Kettenverarbeitung. Zu vielen Aufgaben können Sie eine zweite,
passende Leistung als Folgeschritt auswählen — höchstens zwei Schritte
hintereinander. Das Ergebnis des ersten Schritts läuft dann automatisch als Eingang in
den zweiten. Schafft eine Datei nur den ersten Schritt, erhalten Sie ihr
Zwischenergebnis als Teilergebnis (Ordner „02b Teilergebnis — nur
Schritt 1"); berechnet wird in diesem Fall nur der erste Schritt (§ 5).
Veränderung der eingelieferten Dateien. Mit dem Start eines Auftrags
werden Ihre Dateien dem Eingang entnommen und verarbeitet; dabei werden sie
verändert. Der ursprüngliche Zustand der im System abgelegten Datei
bleibt nicht erhalten — behalten Sie Ihre Originale daher stets selbst (§ 11).
Schadsoftware-Prüfung am Eingang. Jede eingelieferte Datei wird vor der
Verarbeitung automatisiert auf technisch erkennbare Schadsoftware-Indikatoren geprüft.
Diese Schutzmaßnahme kann neue, verschleierte oder anderweitig nicht erkennbare
Schadsoftware nicht mit Sicherheit ausschließen. Bei einem Befund wird die Datei nicht
verarbeitet und in einen gesonderten Quarantäne-Bereich (Ordner „05 Virenfund")
verschoben; der Download von dort erfolgt auf eigene Gefahr. Für befundene Dateien
entstehen keine Kosten (§ 5 Absatz 3).
Der jeweils gültige Leistungsumfang, die Beschreibung jeder einzelnen Aufgabe, die
zulässigen Dateiformate, Größenbegrenzungen und der Preis je Datei ergeben sich aus der
Übersicht unter Leistungen und Preise. Diese Übersicht ist
Bestandteil des Vertrags.
Was wir schulden. Geschuldet ist die Ausführung des ausgewählten
Verarbeitungsvorgangs nach der vereinbarten technischen Leistungsbeschreibung. Ob ein
konkretes Ergebnis vertragsgemäß ist, richtet sich nach dieser Beschreibung und den
gesetzlichen Mängelrechten; eine fehlerfreie automatische Erkennung oder eine rechtliche
Eignung für den Verwendungszweck des Kunden wird nicht pauschal zugesagt.
Was eine automatische Erkennung leisten kann — und was nicht.
Leistungen, die auf Mustererkennung beruhen — Texterkennung, das Auslesen von
Rechnungsangaben, das Umwandeln von Sprache in Text, das Auffinden personenbezogener
Angaben und Gesichter — liefern ein maschinell erzeugtes Ergebnis.
Dessen Güte hängt von der Beschaffenheit Ihrer Datei ab: ein zerknitterter Kassenbon
verhält sich anders als eine saubere PDF-Rechnung. Wir sichern deshalb keine
Trefferquote zu und nennen auch keine. Stattdessen weisen wir bei den
betroffenen Aufgaben zu jedem erkannten Wert aus, wie sicher die Erkennung war, damit
Sie gezielt nachsehen können. Ist ein Ergebnis für Sie unbrauchbar, greifen § 5
Absatz 7 und Ihre gesetzlichen Mängelrechte (§ 9).
Der Kunde bleibt verpflichtet, die Ergebnisse vor ihrer Weiterverwendung zu prüfen.
Das gilt besonders, wenn Ergebnisse gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten verwendet
werden oder wenn von der Vollständigkeit einer Unkenntlichmachung der Schutz von
Personen abhängt.
Einsatz künstlicher Intelligenz. Bei den in Absatz 7 genannten
Aufgaben und bei KI-gestützten Zusatzoptionen (zum Beispiel Zusammenfassen, Nachprüfen
oder Volltext) setzen wir KI-gestützte Dienste unseres Cloud-Anbieters ein
(Texterkennung, Spracherkennung, Erkennung von Personenangaben und Gesichtern,
Sprachmodelle). Welche Dienste das sind, wofür sie eingesetzt werden und wo sie laufen,
steht in Abschnitt 10 der Datenschutzerklärung und in § 7
des Auftragsverarbeitungsvertrags. Ergebnisse dieser
Aufgaben sind maschinell erzeugt. KI-gestützt: Das Ergebnis kann Fehler enthalten. Bitte prüfen Sie es vor der Verwendung. Wo eine Leistung KI
nutzt, weisen wir in der Leistungsbeschreibung und vor dem Start darauf hin. Ihre Inhalte
werden nicht zum Training solcher Verfahren verwendet.
Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln, einzelne Aufgaben ergänzen und technische
Abläufe ändern, solange der vertraglich vereinbarte Nutzen nicht beeinträchtigt wird.
Wird eine Aufgabe eingestellt, kündigen wir das mindestens vier Wochen vorher an.
Der Dienst ist keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung.
§ 4 Guthaben und Preise
Guthabenmodell. Im Standardtarif fällt keine laufende
Grundgebühr an; abgerechnet wird je freigegebenem Auftrag gemäß diesen AGB
und der beim Start angezeigten Preisbeschreibung. Individuell vereinbarte
Abonnementkonditionen gelten nur, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurden.
Umrechnung. Das Guthaben wird in Token geführt. Es gilt:
1 € = 1.000 Token. Ein Token entspricht
damit 0,1 Cent.
Mindestaufladung. Die kleinste Aufladung beträgt
5 €.
Mindestauftragswert. Es gibt keinen Mindestauftragswert und keinen
Mindestpreis je Auftrag. Vom Guthaben abgezogen wird je erfolgreich verarbeiteter Einheit der
Katalogpreis (§ 5 Absatz 3). Der niedrigste Katalogpreis beträgt derzeit 5 Token (0,005 €) je
Einheit einschließlich Umsatzsteuer. Bezahlt wird nur beim Aufladen des Guthabens; die kleinste
Aufladung beträgt 5 € (Absatz „Mindestaufladung“).
Preisangaben. Der für Ihren Auftrag geltende Gesamtpreis wird vor dem
Start klar angezeigt. Weitere Kosten fallen nur an, wenn sie vor dem Vertragsschluss
ausdrücklich angezeigt werden.
Umsatzsteuer. Der Anbieter unterliegt der Regelbesteuerung. Alle Preise sind
Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Auf der Rechnung
weisen wir die Umsatzsteuer gesondert aus. Ändert sich der gesetzliche Steuersatz, ändert
sich der Endpreis entsprechend; bereits erworbenes Guthaben bleibt davon unberührt.
Zahlung. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Welche Zahlarten konkret angeboten werden, entscheidet sich im Bezahlvorgang.
Das Guthaben wird gutgeschrieben, sobald Stripe die Zahlung als erfolgreich meldet.
Kein Verfall. Aufgeladenes Guthaben verfällt nicht. Es ist zeitlich
unbegrenzt gültig, solange das Konto besteht.
Rechnung. Über jede Aufladung erhalten Sie einen Beleg in
elektronischer Form, den Sie in Ihrem Kundenbereich abrufen können. Sie stimmen der
elektronischen Rechnungstellung zu; eine Rechnung auf Papier versenden wir nicht.
Gegenüber Unternehmern gilt diese Zustimmung zugleich als Zustimmung zum Empfang einer
sonstigen Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz. Sobald wir gesetzlich
verpflichtet sind, im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern eine
elektronische Rechnung in einem strukturierten Format auszustellen, stellen wir darauf
um und teilen Ihnen das vorher mit.
Zusatzoptionen. Zu einzelnen Aufgaben bieten wir kostenpflichtige
Zusatzoptionen an (derzeit „Nachprüfung“ und „Volltext“). Ihr Preis steht vor dem Start bei der
jeweiligen Option. Zusatzoptionen sind nie vorausgewählt; sie werden nur gebucht, wenn Sie sie
ausdrücklich auswählen (§ 312a Abs. 3 BGB).
Startguthaben. Jedes neue Konto erhält bei seiner Anlage einmalig ein
kostenloses Startguthaben von 5 € (5.000 Token). Meldet sich erkennbar dieselbe Person oder
dasselbe Unternehmen mehrfach an, können wir weitere Startguthaben verweigern oder, soweit noch
nicht verbraucht, wieder ausbuchen. Das Startguthaben wird Ihrem Guthaben gutgeschrieben und
verfällt wie aufgeladenes Guthaben nicht (Absatz 8). Es kann nur für Aufträge verwendet werden
und wird selbst weder ausgezahlt noch erstattet. Kommt nach diesen Bedingungen eine Auszahlung
oder Erstattung von Guthaben in Betracht (§ 12 Absatz 3, § 13 Absatz 4), rechnen wir so
(1 € = 1.000 Token, Absatz 2): Auszahlungsbetrag = Ihr Guthaben − Startguthaben-Rest. Startguthaben-Rest = 5 € − Ihr Nettoverbrauch seit Kontoanlage, mindestens 0 €. Nettoverbrauch = alle Abbuchungen für Aufträge, abzüglich aller Gutschriften
(§ 5 Absatz 3) und Wiedergutschriften.
Beispiel 1: Sie haben 10 € aufgeladen und Aufträge für 3 € gestartet; Ihr Guthaben beträgt 12 €,
der Startguthaben-Rest 2 €, ausgezahlt bzw. erstattet würden 10 €. Beispiel 2: Sie haben 10 €
aufgeladen und für 8 € verbraucht; Ihr Guthaben beträgt 7 €, der Startguthaben-Rest 0 €,
ausgezahlt bzw. erstattet würden 7 €. Selbst aufgeladenes Guthaben wird durch das Startguthaben
also nie gekürzt.
Widerrufen Sie als Verbraucher einen Auftrag, den Sie ganz oder teilweise mit Startguthaben
bezahlt haben, schreiben wir diesen Teil Ihrem Guthaben wieder gut, soweit Sie nicht nach § 12
Absatz 2 Wertersatz schulden.
§ 5 Ablauf eines Auftrags, Abrechnung und Gutschrift
Sie wählen eine Aufgabe, laden die Dateien hoch und sehen den Preis für den gesamten
Auftrag. Erst mit dem Start des Auftrags entsteht eine Zahlungspflicht.
Der Preis wird bei Start des Auftrags vom Guthaben abgebucht — mit dem
bei diesem Start eingefrorenen Preis je Datei für jeden Schritt;
spätere Preisänderungen wirken auf den laufenden Auftrag nicht. Reicht
das Guthaben nicht aus, lässt sich der Auftrag nicht starten.
Gutschrift. Wird ein Auftrag nach den für die gewählte Leistung
geltenden Abrechnungsbedingungen als Fehlschlag abgerechnet, wird der dafür abgebuchte
Betrag dem Guthaben wieder gutgeschrieben. Welche technischen Zustände als Fehlschlag
zählen, ergibt sich aus der beim Start angezeigten Leistungs- und Preisbeschreibung.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.
Abrechnung je Schritt. Bei einer Kette (zwei Schritte) kostet eine
Datei nur die Schritte, die sie erfolgreich durchlaufen hat: Schafft sie nur
Schritt 1, wird nach den geltenden Bedingungen nur Schritt 1 berechnet und der Rest
dem Guthaben wieder gutgeschrieben —
das Teilergebnis erhalten Sie trotzdem (Ordner „02b Teilergebnis — nur Schritt 1").
Maßgeblich ist der im Auftragsnachweis dokumentierte Abrechnungsstatus.
Als nicht erfolgreich verarbeitet gilt eine Datei, wenn der ausgewählte
Verarbeitungsvorgang abgebrochen wurde oder kein verwertbares Ergebnis erzeugt wurde.
Nicht erfasst ist der Fall, dass ein Ergebnis erzeugt wurde, Ihnen aber inhaltlich nicht
zusagt; hierfür gilt § 3 Absatz 7 — und ergänzend die Beanstandungsregel in Absatz 7.
Sie erhalten zu jedem Auftrag einen Bericht mit einer Zeile je Datei und Schritt,
aus dem sich Ergebnis, Zeitpunkt und gegebenenfalls der Grund eines Fehlschlags ergibt,
sowie das Löschdatum Ihrer Fehlerdateien. Der Bericht ist Dokumentation,
keine Rechnung; Beleg ist ausschließlich die Rechnung über Ihre
Guthaben-Aufladung (§ 4 Absatz 9).
Ergebnis beanstanden (Reklamation). War eine Datei technisch
erfolgreich, das Ergebnis aber unbrauchbar, können Sie es innerhalb von
30 Tagen nach Anlage des Auftrags im Kundenbereich unter „Aufträge"
beanstanden — bei Ketten getrennt je Schritt.
Für jede beanstandete
Datei beziehungsweise jeden beanstandeten Schritt schreiben wir den dafür berechneten
Betrag Ihrem Guthaben wieder gut. Die Beanstandung einer Gutschrift für denselben
Schritt derselben Datei ist nur einmal möglich.
Diese Zusage ist freiwillig und tritt zu Ihren gesetzlichen Rechten hinzu.
Sie schränkt weder Ihre Mängelrechte (§ 9) noch Ihr Widerrufsrecht (§ 12) noch
Schadenersatzansprüche ein; insbesondere ist der Ablauf der 30 Tage kein Ausschluss
gesetzlicher Ansprüche.
Sind Sie mit einer Abrechnung nicht einverstanden, wenden Sie sich bitte innerhalb von
acht Wochen an support@titancore24.de.
Gesetzliche Ansprüche bleiben von dieser Frist unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
Sie stellen sicher, dass Sie über alle erforderlichen Rechte an den hochgeladenen
Daten verfügen, insbesondere Urheber-, Nutzungs- und Datenbankrechte.
Sie laden keine rechtswidrigen Inhalte hoch. Dazu zählen insbesondere Inhalte, die
Rechte Dritter verletzen, strafbare Inhalte, Schadsoftware sowie Inhalte, deren
Verarbeitung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
Enthalten Ihre Dateien personenbezogene Daten, sind Sie dafür verantwortlich, dass
deren Verarbeitung durch uns datenschutzrechtlich zulässig ist. Sie erfüllen die
Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen und verfügen über eine
Rechtsgrundlage. Für die Verarbeitung in unserem Auftrag gilt der
Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim und geben sie nicht an Dritte weiter. Bei Verdacht
auf Missbrauch informieren Sie uns unverzüglich.
Sie umgehen keine technischen Schutz-, Zugangs- oder Begrenzungsmaßnahmen, überlasten
den Dienst nicht mutwillig und setzen keine Mittel ein, die den Betrieb stören oder
Daten anderer Kunden gefährden können.
Verstoßen Sie erheblich gegen diese Pflichten, dürfen wir betroffene Aufträge stoppen
und den Zugang vorübergehend sperren. Wir informieren Sie darüber unverzüglich und
geben Ihnen, soweit möglich und rechtlich zulässig, Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bereits abgebuchte Beträge für dadurch nicht verarbeitete Dateien werden nach § 5
Absatz 3 gutgeschrieben.
Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei,
die auf einer schuldhaften Verletzung der Absätze 1 bis 3 beruhen, einschließlich
angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Keine Prüfpflicht, aber ein Ablehnungsrecht. Wir sind nicht
verpflichtet, eingelieferte Dateien auf Rechtsverstöße zu prüfen, und tun das auch
nicht — die automatische Prüfung am Eingang dient der Integrität und dem Schutz vor
Schadsoftware (§ 3 Absatz 4), nicht der inhaltlichen Kontrolle. Werden uns Inhalte
bekannt, die offensichtlich rechtswidrig sind, dürfen wir ihre Verarbeitung ablehnen
oder abbrechen, sie sperren und — soweit gesetzlich geboten — die zuständigen Stellen
unterrichten. Bereits abgebuchte Beträge für dadurch nicht verarbeitete Dateien werden
nach § 5 Absatz 3 gutgeschrieben.
Rechtswidrige Inhalte melden. Wer der Auffassung ist, dass über
TitanCore24 rechtswidrige Inhalte gespeichert oder verarbeitet werden, kann uns das
jederzeit an
info@titancore24.de
melden. Wir bestätigen den Eingang, prüfen die Meldung und teilen unsere Entscheidung
mit Begründung mit. Einzelheiten stehen im
Impressum.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
Wir streben eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes an. Eine bestimmte
Verfügbarkeitsquote wird ausdrücklich nicht zugesichert.
Planbare Wartungsarbeiten kündigen wir vorher an und legen sie nach Möglichkeit in
nutzungsschwache Zeiten.
Bei Störungen arbeiten wir an einer zügigen Behebung. Dateien, die aufgrund einer
Störung nicht erfolgreich verarbeitet wurden, werden nach § 5 Absatz 3 gutgeschrieben.
Für Zeiten, in denen der Dienst wegen höherer Gewalt oder wegen Störungen im
Verantwortungsbereich Dritter — etwa des Rechenzentrumsbetreibers oder Ihres
Netzzugangs — nicht erreichbar ist, entsteht keine Leistungspflicht. Die Gutschriftzusage
nach § 5 Absatz 3 bleibt auch in diesen Fällen bestehen.
§ 8 Aufbewahrung und Löschung
Eingangsordner und Entnahme. Für Ihre Dateien stehen Ihnen die
Eingangsordner 1, 2 und 3 mit zusammen höchstens 20 GB zur Verfügung. Dateien in einem
Eingangsordner löschen wir 7 Tage nach dem ersten Hochladen in den
leeren Ordner, einschließlich aller gespeicherten Fassungen, wenn Sie bis dahin keinen Auftrag
gestartet haben; weiteres Hochladen verlängert die Frist nicht. Vorher erinnern wir Sie per
E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse; zwischen dem Versand der Erinnerung und der
Löschung liegen mindestens etwa 23 Stunden. Die Löschung kann sich deshalb im Regelfall um
bis zu rund 23 Stunden verschieben; verzögert sich der Versand der Erinnerung, verschiebt sie sich
entsprechend. Auf die Erinnerung besteht kein Anspruch; für die Löschung maßgeblich ist ihr
Versand, nicht ihr Zugang bei Ihnen. Dateien, deren Frist bei der Inbetriebnahme der
automatischen Löschung bereits abgelaufen war, löschen wir ohne vorherige Erinnerung, auch
wenn im Konto keine Adresse hinterlegt ist. Für alle übrigen Dateien gilt: Ist im Konto
keine Adresse hinterlegt, erinnern wir nicht und löschen die Dateien dann nicht
automatisch. Sie können
Dateien jederzeit auch vorher selbst löschen. Mit dem Start des Auftrags werden die Dateien
dem Eingangsordner entnommen und verarbeitet — sie stehen danach nicht mehr
im Eingangsordner bereit und werden bei der Verarbeitung verändert (§ 3 Absatz 3).
Behalten Sie Ihre Originale (§ 11).
Ordnerstruktur. Ergebnisse finden Sie in Ihrem Kundenbereich:
Ordner 02 „Fertige Dateien" für vollständig bearbeitete Dateien,
Ordner 02b „Teilergebnis — nur Schritt 1" für Zwischenergebnisse aus
Ketten, die nur den ersten Schritt geschafft haben, Ordner 03 für
Dateien, die nicht zum Auftrag passten, Ordner 04 für fehlerhafte
Dateien, Ordner 04b „Technischer Fehler bei uns" für Dateien, die wegen
eines Fehlers auf unserer Seite nicht verarbeitet werden konnten, und Ordner
05 für Virenfunde (Quarantäne).
Löschfrist für Ergebnisse. Für die Dateien in den Ordnern 02, 02b, 03, 04,
04b und 05 sowie für die in einen Auftrag übernommenen Dateien ist die Löschung
7 Tage nach Auftragsende vorgesehen. Die Frist ist fest und nicht wählbar.
Maßgeblich ist der im Konto und Auftragsbericht ausgewiesene Löschstatus; gesetzliche
Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Holen Sie Ihre Ergebnisse innerhalb dieser Frist ab; danach können wir sie nicht
wiederherstellen, und ein erneuter Auftrag ist kostenpflichtig. Sie können Dateien in den
Ordnern 02 bis 05 jederzeit auch selbst löschen.
Auftragsberichte. Berichte und Protokolle zu Ihren Aufträgen
(Ordner 01) bleiben von der automatischen Löschung ausgenommen. Sie können sie ansehen,
herunterladen und selbst im Ordner 01 löschen. Gelöschte Berichte sind über Ihr Konto
nicht wiederherstellbar und werden dort nicht neu erzeugt. Löschen Sie einen Bericht
nicht, bleibt er bis zum Ende Ihres Kontos erhalten. Unabhängig vom Bericht bewahren wir
Daten zur Menge und Abrechnung Ihres Auftrags getrennt auf, darunter den Mengennachweis,
ein Ereignisprotokoll mit Zeitstempel und einen Vermerk über die Löschung des Berichts.
Rufen Sie die CSV-Fassung eines Berichts ab, legen wir zusätzlich eine Kopie im Ordner 02
ab. Die Frist beginnt mit der Ablage der Kopie, nicht mit dem Auftragsende; der erste
Abruf der CSV-Fassung löst die Ablage aus. Die Kopie ist für eine automatische Entfernung
7 Tage nach ihrer Ablage vorgesehen und bis dahin abrufbar; das gilt auch, wenn Sie den
Bericht in Ordner 01 gelöscht haben. Endet Ihr Konto, löschen wir die Berichte innerhalb der Frist aus § 11
des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Kein Kundenarchiv. TitanCore24 bietet derzeit keine gesonderte,
langfristige oder unveränderbare Archivierungsleistung an. PDF/A-Erzeugung,
technische Protokolle und befristete Ergebnisbereitstellung ersetzen weder das
Original noch das Aufbewahrungs- und GoBD-Verfahren des Kunden. Der Kunde übernimmt
aufbewahrungspflichtige Unterlagen rechtzeitig in sein eigenes, dafür geprüftes
System.
Protokolldaten zu Aufträgen sowie Abrechnungsdaten bewahren wir unabhängig hiervon
nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
§ 9 Mängelrechte, Aktualisierungen und Verjährung
Es gilt das Gesetz. Ist unsere Leistung mangelhaft — führen wir
also den ausgewählten Verarbeitungsvorgang nicht so aus, wie er vereinbart ist —,
stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelrechte zu. Diese Bedingungen schließen sie weder
aus noch beschränken sie sie.
Für Verbraucher. Der Dienst ist eine digitale Dienstleistung im
Sinne des § 327 Abs. 2 BGB. Es gelten deshalb die §§ 327 ff. BGB, insbesondere:
Wir stellen die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, damit der Dienst
während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß bleibt, einschließlich
Sicherheitsaktualisierungen, und informieren Sie darüber (§ 327f BGB).
Zeigt sich ein Mangel während der Bereitstellungsdauer, wird vermutet, dass der
Dienst insoweit nicht vertragsgemäß war (§ 327k BGB).
Abweichende Vereinbarungen zu Ihrem Nachteil sind unwirksam (§ 327s BGB).
Vorrang der Nacherfüllung. Zeigt uns ein Mangel an, führen wir den
betroffenen Verarbeitungsvorgang auf unsere Kosten erneut aus, soweit Ihnen das
zumutbar ist und die Ausgangsdatei noch vorliegt. Gelingt das nicht, gelten die
gesetzlichen Rechte. Unberührt bleibt die freiwillige Gutschriftzusage nach § 5
Absatz 3 und die Beanstandungsregel nach § 5 Absatz 7, die in vielen Fällen schneller
zum Ziel führt.
Nur gegenüber Unternehmern — Rügeobliegenheit. Unternehmer haben
offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung
des Ergebnisses in Textform anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von zwei Wochen
nach ihrer Entdeckung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Anzeige.
Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt; § 377 des
Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Obliegenheit
nicht.
Nur gegenüber Unternehmern — Verjährung. Mängelansprüche von
Unternehmern verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung des
Ergebnisses. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist oder grober
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer
Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den sonstigen Fällen, in denen das
Gesetz eine längere Frist zwingend vorschreibt. Gegenüber Verbrauchern gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
Was kein Mangel ist. Kein Mangel liegt vor, wenn eine auf
Mustererkennung beruhende Aufgabe ein Ergebnis liefert, dessen Güte durch die
Beschaffenheit Ihrer Ausgangsdatei begrenzt ist (§ 3 Absatz 7), oder wenn eine
Abweichung darauf beruht, dass Sie eine Einstellung gewählt haben, die zu Ihren Daten
nicht passt. Wir sagen Ihnen in diesen Fällen, welche Einstellung es war.
§ 10 Haftung
Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
im Umfang einer von uns übernommenen Garantie und
soweit wir ein Beschaffungsrisiko oder arglistig einen Mangel verschwiegen haben.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In
diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zu Ihrem Nachteil ist damit nicht verbunden.
Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem
Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch Sie zur
Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre (§ 11).
§ 11 Datensicherung
TitanCore24 ist kein Sicherungsdienst. Wir bewahren Ihre Dateien nur
für die Dauer der Verarbeitung und die Abholfrist nach § 8 auf.
Sie behalten Ihre Originaldateien und sichern sie eigenverantwortlich. Laden Sie
niemals die einzige vorhandene Fassung einer Datei hoch.
Die Datensicherung obliegt allein Ihnen. Diese Obliegenheit ist wesentlich: Sie ist
der Grund, weshalb wir den Dienst zu diesen Preisen anbieten können, und sie ist bei
der Bemessung eines etwaigen Schadens zu berücksichtigen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die
Widerrufsfrist, die Folgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in
unserer Widerrufsbelehrung. Sie ist Bestandteil dieser
Bedingungen.
Wichtig: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die
Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich
zugestimmt und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie das Widerrufsrecht mit
vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Beide Erklärungen holen
wir vor jedem Auftragsstart über ein Pflichtkästchen unmittelbar über der
Startschaltfläche ein; ohne Ihr Häkchen lässt sich der Auftrag nicht starten. Beginnen
wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist mit der Ausführung, schulden
Sie im Widerrufsfall Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen
(§ 357a BGB).
Praktisch bedeutet das: Nicht verbrauchtes Guthaben erstatten wir vollständig; bereits
verarbeitete Dateien werden verrechnet.
Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 13 Laufzeit, Beendigung und Restguthaben
Der Nutzungsvertrag über das Kundenkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt
keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist: Sie können jederzeit
kündigen und Ihr Konto in den Einstellungen löschen lassen.
Wir können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich
kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Seiten unberührt.
Bereits gestartete Aufträge werden noch abgewickelt, soweit dem nicht ein wichtiger
Grund entgegensteht.
Restguthaben. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt bei Beendigung
nicht; es bleibt für künftige Aufträge nutzbar. Eine Auszahlung auf
bloßen Wunsch ist nicht vorgesehen. Wir zahlen nicht verbrauchtes Guthaben nur in den
gesetzlich vorgesehenen Fällen aus: bei einer Vertragsbeendigung nach § 327r BGB wegen
einer Leistungsänderung (§ 15 Absatz 6) sowie bei einer dauerhaften Einstellung
unseres Geschäftsbetriebs. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht nach § 12 bleibt davon
unberührt.
Guthaben, das durch unsere Gutschriftzusage nach § 5 Absatz 3 entstanden ist, wird
dabei wie aufgeladenes Guthaben behandelt.
Mit Beendigung werden Ihre Dateien und Ergebnisse nach den in § 8 beschriebenen
Abläufen gelöscht. Daten, die wir gesetzlich aufbewahren müssen, bleiben davon unberührt.
Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
§ 14 Anbieterwechsel, Datenmitnahme und Beendigung
Warum dieser Abschnitt existiert. Soweit TitanCore24 und der
konkrete Vertrag unter die Wechselregeln der Verordnung (EU) 2023/2854
(„Data Act“) fallen, gelten die gesetzlichen Vorgaben unmittelbar. Unabhängig von der
rechtlichen Einordnung im Einzelfall regeln die folgenden Absätze die
Datenmitnahme und gelten zusätzlich zu § 13.
Kündigung zum Zweck des Wechsels. Sie können den Vertrag jederzeit
mit einer Frist von höchstens zwei Monaten kündigen, um zu einem
anderen Anbieter zu wechseln oder Ihre Daten selbst zu übernehmen. Da wir ohnehin
keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist vorsehen (§ 13 Absatz 1), können Sie
auch sofort kündigen.
Übergangszeitraum. Auf Ihr Verlangen unterstützen wir Sie beim
Wechsel während eines Übergangszeitraums von bis zu 30 Kalendertagen
ab Wirksamwerden der Kündigung. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht zu
schaffen, teilen wir Ihnen das begründet mit und verlängern den Zeitraum im
gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Abruf Ihrer Daten. Nach Ende des Übergangszeitraums haben Sie
mindestens 30 weitere Kalendertage Zeit, Ihre noch vorhandenen Daten
abzurufen. Praktisch heißt das: Sie laden Ihre Ergebnisse und Berichte im
Kundenbereich herunter; auf Wunsch stellen wir Ihnen den Bestand zusätzlich in einem
gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
Löschung danach. Nach Ablauf des Abrufzeitraums werden die noch bei
uns vorhandenen Daten des Kontos nach dem dokumentierten Löschverfahren entfernt.
Ausgenommen bleiben Daten, die wir gesetzlich aufbewahren müssen (§ 8 Absatz 7).
Keine Wechselentgelte. Für den Wechsel, für die Unterstützung
dabei und für den Abruf Ihrer Daten berechnen wir nichts — weder
heute noch später. Es gibt bei uns auch keine Gebühr für die Übertragung von Daten aus
dem Dienst heraus.
Was wir Ihnen offenlegen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen mit, in
welchen Formaten Ergebnisse und Berichte vorliegen, welche Schnittstellen zur
Verfügung stehen und wo die Daten gespeichert sind. Diese Angaben stehen außerdem in
der Datenschutzerklärung und im
Auftragsverarbeitungsvertrag.
Grenzen. Wir schulden keine Herstellung von Kompatibilität mit den
Diensten eines anderen Anbieters und keine Neuentwicklung von Funktionen. Der Data Act
verlangt das ausdrücklich nicht.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte
Rechtsvorschriften, an eine geänderte Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung des
Dienstes erforderlich ist und Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.
Änderungen des Preis-Leistungs-Verhältnisses zu Ihren Lasten sind auf diesem Weg nicht
möglich; hierfür ist Ihre Zustimmung erforderlich.
Wir teilen Ihnen die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem
geplanten Inkrafttreten in Textform mit und heben die Änderungen darin hervor.
Redaktionelle Berichtigungen. Reine Schreib-, Darstellungs- oder
Verweisfehler dürfen wir berichtigen, soweit sich dadurch weder Rechte noch Pflichten
noch der Leistungs- oder Preisumfang ändern. Solche Berichtigungen sind keine
Vertragsänderung; wir dokumentieren sie nachvollziehbar.
Wesentliche Änderungen. Alle übrigen Änderungen — insbesondere
solche, die den Leistungsumfang, die Preise, die Haftung, die Laufzeit oder Ihre
Rechte betreffen — werden nur wirksam, wenn Sie ihnen ausdrücklich
zustimmen. Schweigen genügt dafür nicht. Stimmen Sie nicht zu, bleibt es bei
den bisherigen Bedingungen.
Keine Zustimmung durch Schweigen. Eine Änderung von Rechten oder
Pflichten wird nicht durch Schweigen, unterlassene Nutzung oder ausbleibenden
Widerspruch Vertragsbestandteil. Ohne ausdrückliche Zustimmung gelten die bisherigen
Bedingungen weiter; Kündigungsrechte nach § 13 bleiben unberührt.
Bei Verbrauchern zusätzlich. Ändern wir den Dienst über das hinaus,
was zu seiner Vertragsmäßigkeit erforderlich ist, und beeinträchtigt das Ihren Zugang
oder Ihre Nutzung mehr als nur unerheblich, informieren wir Sie darüber vorab auf
einem dauerhaften Datenträger und Sie können den Vertrag innerhalb von 30 Tagen
kostenfrei beenden (§ 327r BGB). Nicht verbrauchtes Guthaben zahlen wir Ihnen aus.
Ausnahme: die Verschwiegenheitsvereinbarung. Die
Vereinbarung über die Verschwiegenheit mitwirkender
Personen (§ 203 StGB) einschließlich ihrer Anlagen kann über diesen Paragrafen
nicht geändert werden — weder nach Absatz 3 (unwesentliche
Änderungen) noch nach Absatz 4. Dasselbe gilt für die Vorrangregel in
§ 1 Absatz 5: Auch sie kann über diesen Paragrafen nicht
geändert oder aufgehoben werden, denn sonst ließe sich die Zusage mittelbar
entwerten. Eine Änderung wird nur wirksam, wenn Sie ihr
erneut ausdrücklich in Textform zustimmen. Bis dahin gilt für Sie
die Fassung weiter, der Sie zugestimmt haben; sie bleibt Ihnen als Nachweis
erhalten.
§ 16 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit
dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Aufrechnung und Zurückbehaltung. Gegenüber Unternehmern ist die
Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Online-Streitbeilegung. Die Plattform der Europäischen Kommission zur
Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt und ist nicht mehr erreichbar;
ein Link darauf wird deshalb nicht mehr angegeben.
Verbraucherschlichtung. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit,
an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Beschwerden richten Sie bitte unmittelbar an
support@titancore24.de.
Kernverarbeitung in der Region Frankfurt. Optionale KI-Dienste können nach ausgewiesener Freigabe innerhalb der EU verarbeitet werden. Bei als Fehlschlag abgerechneten Aufträgen wird gemäß den geltenden Bedingungen gutgeschrieben. Keine laufende Grundgebühr; Abrechnung je freigegebenem Auftrag gemäß AGB.