EU Data Act — mehr Rechte an Ihren Daten, leichterer Cloud-Wechsel
Der EU Data Act stärkt die Position derjenigen, die Daten erzeugen und nutzen — gegenüber den Anbietern, die sie speichern. Sein wohl praktischster Effekt: Der Wechsel des Cloud-Anbieters wird zum Recht, nicht zur Gnade. Anbieterbindung über künstliche Hürden hat ein Ablaufdatum.
Worum es geht
Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 anwendbar. Er regelt, wer auf Daten zugreifen darf, die bei der Nutzung vernetzter Produkte und digitaler Dienste entstehen, und wie leicht man diese Daten mitnehmen kann. Zwei Stoßrichtungen sind für den Alltag wichtig: Datenzugang und Portabilität.
Der Cloud-Wechsel wird zum Recht
Für Cloud- und Edge-Dienste schreibt der Data Act einen geordneten Wechsel vor. Die Kernpunkte:
- Kurze Kündigung: die Frist zur Einleitung des Wechsels ist auf höchstens zwei Monate gedeckelt.
- Geordnete Migration: ein Übergang von grundsätzlich höchstens 30 Tagen (nur wenn technisch nicht machbar: bis zu sieben Monate).
- Ende der Wechselgebühren: Wechselentgelte werden abgebaut und sind ab dem 12. Januar 2027 vollständig verboten.
- Portabilität: Kunden müssen ihre Daten einfach zu einem anderen Anbieter oder in die eigene IT übertragen können.
Portabilität: Ihre Daten ziehen mit — geordnet und ohne Gebührenfalle.
Was 2026 und 2027 noch kommt
Der Data Act wirkt gestaffelt weiter: Ab September 2026 müssen neue vernetzte Produkte von Anfang an so gebaut sein, dass die entstehenden Daten zugänglich sind („access by design"). Und ab Januar 2027 fällt die letzte Gebührenhürde beim Cloud-Wechsel.
Was das für Sie bedeutet
Sie gewinnen Verhandlungsmacht. „Ihre Daten sind bei uns eingeschlossen" ist kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr. Wählen Sie Anbieter, die Export und Wechsel ohnehin schon sauber können — nicht solche, die erst durch das Gesetz dazu gezwungen werden.
„Ein guter Dienstleister macht den Absprung leicht. Wer ihn schwer macht, verrät, dass er anders nicht halten könnte."
Was Sie jetzt tun können
- In laufenden Cloud-Verträgen prüfen: Kündigungsfrist, Exportformate, Wechselgebühren.
- Bei neuen Anbietern nach Datenexport und Portabilität fragen — vor Vertragsschluss.
- Klären, wo Ihre Daten liegen und ob Sie jederzeit an das Original herankommen.
Wie TitanCore24 das hält
Kein Lock-in: Ihre Ergebnisse werden Ihnen zurückgegeben, das Original bleibt unangetastet, und die Arbeitsdaten löschen wir nach Auftragsende automatisch. Keine Grundgebühr, keine Laufzeit — Sie gehen, wann Sie wollen, und nehmen alles mit.
Mehr zum Thema auf TitanCore24
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO · Datenschutz bei TitanCore24
Daten, die Ihnen gehören — auch beim Gehen
Kernverarbeitung in der Region Frankfurt, Ergebnisse zum Mitnehmen, keine Bindung. Genau der Umgang mit Daten, den der Data Act zum Standard macht.
Leistungen ansehen →Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Stand der Angaben: August 2026.