Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO: Anbieter aus Deutschland prüfen
Kurz gesagt: Wer Kundendaten zu einem Dienstleister gibt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) — und die Gewissheit, wo die Daten verarbeitet werden. Der Druck steigt: Die Hamburger Aufsichtsbehörde verzeichnete 2025 mit 4.220 Beschwerden einen Höchstwert, plus 62 % zum Vorjahr (HmbBfDI, Tätigkeitsbericht 2025). Diese Seite sagt, worauf Sie bei einem Anbieter aus Deutschland achten — inklusive dessen, was wir selbst anders machen.
Wer einen Anbieter für Auftragsverarbeitung nach DSGVO sucht — am besten aus Deutschland —, will vor einer Unterschrift Klarheit. Für TitanCore24 lauten die Fakten: Verarbeitung in Frankfurt am Main (eu-central-1), ein AVV nach Art. 28 DSGVO steht zum Download bereit, Für Arbeitsdaten gilt eine feste Frist von 7 Tagen ab Auftragsende; der Ende-zu-Ende-Löschstatus muss serverseitig nachgewiesen sein. Der Betreiber ist ein deutsches Einzelunternehmen aus Bad Vilbel. Das ist keine Zusage, dass überhaupt keine Daten Deutschland oder die Europäische Union berühren — wo das vorkommen kann, benennen wir es einzeln in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung.
Wann liegt Auftragsverarbeitung vor?
Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. In der Kanzlei ist das schnell der Fall: Belege enthalten Namen, Adressen, Bankdaten Ihrer Mandanten und deren Geschäftspartner. Wer solche Dateien zum Auslesen, Umwandeln oder Umbenennen an einen Dienstleister gibt, verarbeitet nicht selbst — er gibt die Verarbeitung in Auftrag.
Ohne AVV ist das ein Risiko. Mit AVV ist es ein sauber dokumentierter Vorgang.
Die Checkliste: Was Sie bei einem Anbieter prüfen sollten
| Prüfpunkt | Stand bei TitanCore24 |
|---|---|
| AVV nach Art. 28 DSGVO | vorhanden, zum Download |
| Verarbeitungsort | Frankfurt am Main (eu-central-1) — die Ausnahmen einzeln benannt in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung |
| Anbieter-Sitz | Deutschland (Einzelunternehmen, Bad Vilbel) |
| Löschkonzept | Arbeitsdaten 7 Tage nach Auftragsende zur Löschung vorgesehen; der Löschstatus muss serverseitig nachgewiesen sein |
| Nachvollziehbarkeit | Verarbeitungsprotokoll als technischer Baustein |
| Transparenz der Kosten | Preis pro Datei, vor Auftrag auf den Cent sichtbar |
Warum der Verarbeitungsort den Prüfaufwand halbiert
Bei Anbietern mit Verarbeitung außerhalb der EU kommen Zusatzfragen auf Sie zu: Drittlandübertragung, Garantien, Zugriffsrechte Dritter. Das ist prüfbar, aber aufwendig. Ein Anbieter, der in Deutschland verarbeitet, nimmt Ihnen diesen Prüfblock weitgehend ab. Die Antwort auf die Mandantenfrage „Wo werden meine Belege verarbeitet?" lautet schlicht: Frankfurt. Was davon eine Ausnahme kennt, steht einzeln in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung.
Was TitanCore24 verarbeitet — und zu welchem Preis
Die Preise pro Datei liegen im Cent-Bereich. Den aktuellen Preis je Schritt sehen Sie vor jedem Auftrag auf dem Bildschirm — und jederzeit unter Leistungen & Preise.
Abrechnung über Token: 1 € = 1.000 Token. Fehlerhafte Dateien werden automatisch gutgeschrieben. Keine laufende Grundgebühr; Abrechnung je freigegebenem Auftrag gemäß AGB.
Lohndaten: ein gesonderter Hinweis
Für die Verarbeitung von Lohndaten ist §37a BDSG zu beachten. Prüfen Sie vor dem Upload von Lohndaten, ob die gesetzlichen Vorgaben für Ihren Anwendungsfall erfüllt sind. Bei Fragen erreichen Sie den Entwickler persönlich — kein Callcenter.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich den AVV?
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO steht bei TitanCore24 zum Download bereit — Sie können ihn vor dem ersten Auftrag in Ruhe prüfen.
Wer ist mein Vertragspartner?
Vertragspartner ist Robin Knecht, Einzelunternehmen, Bad Vilbel; TitanCore24 ist ein Angebot von OBI-Systems. Entwicklung und Betrieb liegen in einer Hand.
Was passiert mit meinen Daten nach der Verarbeitung?
Für Arbeitsdaten gilt eine feste Frist von 7 Tagen ab Auftragsende; der Ende-zu-Ende-Löschstatus muss serverseitig nachgewiesen sein. Ein Verarbeitungsprotokoll darf nur im serverseitig belegten Umfang als Nachweis bezeichnet werden.
AVV prüfen und testen
Der offene Start folgt in Kürze — mit 5 € Testguthaben (5.000 Token). Laden Sie den AVV herunter, prüfen Sie ihn — und testen Sie danach den ersten Auftrag.
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Technische Belegvorbereitung für das eigene GoBD-Verfahren: Belege richtig vorbereiten · Lohnbuchhaltung und Datenschutz: §37a BDSG
Hinweis: TitanCore24 ist ein Angebot von OBI-Systems, Einzelunternehmen aus Bad Vilbel. Entwicklung und Betrieb liegen in einer Hand — bei Fragen erreichen Sie den Entwickler persönlich.