Lohnbuchhaltung und Datenschutz: Der Umgang mit Lohndaten
Lohnbuchhaltung und Datenschutz gehören untrennbar zusammen — nirgendwo in der Kanzlei liegen sensiblere Daten als in der Lohnabrechnung. Gehälter, Krankheitstage, Bankverbindungen, Steuerklassen: Wer solche Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, muss besonders sorgfältig prüfen. Für Lohndaten gilt dabei ausdrücklich: §37a BDSG beachten. Diese Seite erklärt, was TitanCore24 leistet — und wo Ihre Prüfpflicht liegt.
Warum Lohndaten besonders sensibel sind
Mandantenbelege enthalten immer personenbezogene Daten. Lohndaten gehen darüber hinaus: Sie betreffen die Beschäftigten Ihrer Mandanten, Menschen, mit denen Sie keinen direkten Vertrag haben. Ein Datenpannen-Szenario, das bei einer Rechnung unangenehm ist, wird bei Lohndaten zum ernsten Problem — für den Mandanten und für Ihre Kanzlei.
Darum gilt vor jeder Verarbeitung von Lohndaten durch Dritte: §37a BDSG beachten. Prüfen Sie, ob die gesetzlichen Vorgaben für Ihren konkreten Anwendungsfall erfüllt sind. Diese Prüfung können wir Ihnen nicht abnehmen — aber wir können Ihnen die Fakten liefern, die Sie dafür brauchen.
Die Fakten zu TitanCore24
| Prüfpunkt | Stand |
|---|---|
| Verarbeitungsort | Frankfurt am Main (eu-central-1) — die Ausnahmen einzeln benannt in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung |
| AVV nach Art. 28 DSGVO | vorhanden, zum Download |
| Löschung | Arbeitsdaten 7 Tage nach Auftragsende zur Löschung vorgesehen; der Löschstatus muss serverseitig nachgewiesen sein |
| Dokumentation | Verarbeitungsprotokoll als technischer Baustein |
| Betreiber | deutsches Einzelunternehmen, Bad Vilbel |
Was TitanCore24 mit Belegen macht
Drei Leistungen mit der jeweils live ausgewiesenen Abrechnungseinheit:
Die Preise pro Datei liegen im Cent-Bereich. Den aktuellen Preis je Schritt sehen Sie vor jedem Auftrag auf dem Bildschirm — und jederzeit unter Leistungen & Preise.
Abgerechnet wird über Token: 1 € = 1.000 Token. Den Preis sehen Sie vor jedem Auftrag auf den Cent genau auf dem Bildschirm. Fehlerhafte Dateien werden nach den geltenden Bedingungen gutgeschrieben. Keine laufende Grundgebühr im Standardtarif — Sie zahlen nur, wenn Sie verarbeiten.
Praxis: So gehen Sie mit Lohndaten um
Erst prüfen, dann hochladen. Klären Sie vorab, ob §37a BDSG für Ihren Fall eingehalten ist. Im Zweifel gilt: Lohndaten sind nicht der richtige Einstieg — beginnen Sie mit normalen Mandantenbelegen.
Alles andere sofort nutzen. Eingangsrechnungen, Ausgabebelege, Quittungen: Der Großteil des kanzleitlichen Belegaufkommens ist unproblematisch und lässt sich sofort automatisiert vorbereiten — der Preis dafür steht vor jedem Auftrag auf dem Bildschirm.
Den AVV einholen. Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO steht zum Download bereit. Prüfen Sie ihn, bevor der erste Auftrag läuft.
Häufige Fragen
Darf ich Lohndaten an TitanCore24 übergeben?
Das hängt von Ihrem Einzelfall ab — §37a BDSG ist zu beachten. Prüfen Sie die Voraussetzungen vor dem Upload. Bei Fragen erreichen Sie den Entwickler persönlich.
Was spricht für die Verarbeitung normaler Belege über TitanCore24?
Deutscher Verarbeitungsort (Frankfurt, eu-central-1), AVV nach Art. 28 DSGVO und eine feste Arbeitsdatenfrist von 7 Tagen ab Auftragsende. Löschstatus und Verarbeitungsprotokoll müssen serverseitig nachgewiesen sein — bei Preisen ab 1 Cent pro Datei.
Wie dokumentiere ich die Verarbeitung für meine Unterlagen?
Jede Verarbeitung wird in einem lückenlosen Verarbeitungsprotokoll festgehalten. Zusammen mit dem AVV haben Sie die wesentlichen Nachweise beisammen.
Mit dem richtigen Schritt starten
Der offene Start folgt in Kürze — mit 5 € Testguthaben (5.000 Token). Beginnen Sie mit einem Stapel normaler Mandantenbelege — und klären Sie die Lohndaten-Frage in Ruhe parallel.
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Auftragsverarbeitung DSGVO: Anbieter aus Deutschland prüfen · Belegverarbeitung in der Kanzlei: Preise pro Datei
Hinweis: TitanCore24 ist ein Angebot von OBI-Systems, Einzelunternehmen aus Bad Vilbel. Entwicklung und Betrieb liegen in einer Hand — bei Fragen erreichen Sie den Entwickler persönlich.