EU AI Act — welche Pflichten jetzt für automatische Verarbeitung gelten
Seit dem 2. August 2026 gilt der Kern der europäischen KI-Verordnung. Für Betriebe, die Belege oder Daten automatisch auslesen lassen, heißt das nicht zwangsläufig „Hochrisiko" — aber zwei Dinge sind ab jetzt Pflicht: Transparenz und KI-Kompetenz. Dieser Beitrag ordnet ein, was wirklich zählt.
Worum es geht
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird stufenweise anwendbar. Er ordnet KI-Systeme nach Risiko: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und der große Rest mit geringem Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.
Die Fristen im Überblick
- Seit 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz im Unternehmen (Art. 4).
- Seit 2. August 2025: Governance-Regeln und Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI, Art. 53).
- Seit 2. August 2026: Hauptstichtag — Transparenzpflichten (Art. 50) und die aktive Durchsetzung durch das EU AI Office.
- Ab 2. August 2027: Auslaufende Übergangsfristen, u. a. für vor 2025 bereitgestellte GPAI-Modelle.
- Ab Dezember 2027: die Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III — vom „AI Omnibus" vom ursprünglichen Termin August 2026 auf Dezember 2027 verschoben (beschlossen).
Stufenweise Anwendung des EU AI Act.
Ist Belege-Auslesen „Hochrisiko"?
In aller Regel nein. Hochrisiko ist im AI Act eng über Anhang III definiert — etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur oder biometrische Erkennung. Das reine Auslesen von Text und Zahlen aus einer Rechnung oder einem Beleg fällt dort normalerweise nicht hinein. Entscheidend ist immer der Zweck: Wer mit KI automatisiert über Menschen entscheidet, ist in einer anderen Liga als wer eine Rechnungsnummer erkennt.
Was praktisch für Sie gilt
Für den Alltag der Belegverarbeitung sind zwei Pflichten relevant: die Transparenz (Art. 50) — Menschen müssen wissen, wenn ein Ergebnis von einer KI stammt — und die KI-Kompetenz (Art. 4): Wer solche Werkzeuge einsetzt, muss verstehen, was sie können und wo ihre Grenzen liegen.
Und die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten?
Der „AI Omnibus" hat die Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III auf Dezember 2027 verschoben — das ist beschlossen, nicht mehr bloß im Gespräch. Für die tägliche Belegverarbeitung ändert das wenig: Anhang III war hier ohnehin selten einschlägig. Die seit 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten (Art. 50) bleiben davon unberührt — wer die Grundlagen jetzt schafft, steht in jedem Fall gut da.
„Der AI Act verlangt keine Angst vor KI — er verlangt, dass man weiß, was die eigene KI tut, und es offenlegt."
Was Sie jetzt tun können
- Auflisten, wo im Betrieb KI mitarbeitet — auch versteckt in eingekaufter Software.
- Je Einsatz die Risiko-Klasse grob einordnen (meist: geringes Risiko + Transparenz).
- Mitarbeitende schulen, damit KI-Ergebnisse eingeordnet statt blind übernommen werden.
- Bei Dienstleistern nachfragen, wie sie KI einsetzen und offenlegen.
Wie TitanCore24 damit umgeht
Wir lesen Belege maschinell aus — und sagen das offen. Kein automatisiertes Urteil über Personen, ein nachvollziehbares Protokoll je Datei, und Ergebnisse, die Sie prüfen und korrigieren können. Die Verarbeitung läuft in Frankfurt. Das ist keine Zusage, dass überhaupt keine Daten Deutschland oder die Europäische Union berühren — wo das vorkommen kann, benennen wir es einzeln in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung. Dort steht auch, was für eine KI-gestützte Verdichtung gälte: Sie könnte innerhalb der Europäischen Union rechnen und ist derzeit noch nicht aktiv.
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Leistungen ansehen →Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnung (EU) 2024/1689 und die dazu ergehenden Rechtsakte. Stand der Angaben: August 2026.